Was kostet die Pflege in unserer Einrichtung? Preisberechnung, Zuschuss & Eigenanteil

Preisberechnung

Die Kosten für einen Platz in unserem Senioren-Zentrum setzen sich gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) aus vier Teilentgelten zusammen, die Sie auch Ihrer monatlichen Heimkostenrechnung entnehmen können:

Zuschuss von der Pflegekasse

Der Zuschuss, den Sie von der Pflegekasse für Ihre Pflegekosten erhalten, richtet sich nach dem Pflegegrad, in den Sie oder Ihr/e Angehörige/r entsprechend des Pflege- und Betreuungsbedarfs eingruppiert worden sind bzw. ist. Derzeit beträgt dieser Zuschuss (Stand: 01.02.2023)

Pflegegrad Zuschüsse Ihrer Krankenkasse

  • Pflegegrad 1: 125,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 2: 770,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 4: 1775,00 Euro / Monat
  • Pflegegrad 5: 2005,00 Euro / Monat
Einheitlicher Eigenanteil

Stand: 01.02.2023 • Bereich: Vollstationäre Pflege • Gültigkeit: 1-Bett-Zimmer mit Bad • Berechnungsgrundlage: 30,42 Tage (Jahresdurchschnitt)

Der monatliche Eigenanteil, den die Bewohner/-innen unseres Senioren-Zentrums St. Josefshaus in Rheine, ist – nach Abzug des vorgenannten Zuschusses der Pflegekassen – für alle Bewohner/-innen gleich hoch, unabhängig von ihrem individuellen Pflegegrad und unabhängig von der Anzahl der Kalendertage eines Monats (Ausnahme: Pflegegrad 1).

Pflegesätze

Sofern Sie die Voraussetzungen nach der Pflegewohngeldverordnung erfüllen, können Sie einen Zuschuss zu den Investitionskosten bis zu maximal 100 % des Investitionskostenanteils erhalten. Wie hoch der Eigenanteil – also Ihre tatsächliche finanzielle monatliche Belastung – ist, richtet sich nach dem Pflegegrad sowie den individuellen Finanzierungsansprüchen, wie z.B. einem möglichen Pflegewohngeldanspruch, einem möglichen Anspruch auf Sozialhilfe etc. Ebenso gilt es zu prüfen, ob Ihre Angehörigen Zuzahlungen leisten müssen.

Pflegesätze für vollstationäre Pflege
ab dem 01.01.2023
Beispielrechnung (Heimkosten für einen Monat)
Senioren
Pflegesätze für Junge Pflege
ab dem 01.01.2023
Beispielrechnung (Heimkosten für einen Monat)
Junge Pflege

Gerne sind wir im Rahmen eines persönlichen Gesprächs bereit, Ihren individuellen Eigenanteil zu berechnen. Bitte machen Sie hierzu einfach einen Termin mit uns aus – wir beraten und informieren Sie gerne unverbindlich.
 

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